Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist bemüht, ihre Webauftitte und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kartenspeicher.gbv.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website kartenspeicher.gbv.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Website ist ein Entwurf. Wir planen eine neue Gestaltung und Überarbeitung. Für die neue Website wird ein BITV-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.
Der Kartenspeicher ist gemäß § 9 Absatz 2 NBGG 'Inhalte von Internetseiten und Apps' von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen, da es sich dabei um eine Kulturerbesammlung handelt, die nicht oder nur durch unverhältnismäßigen Aufwand barrierefrei umgewandelt werden kann. Dies betrifft insbesondere die Textbeschreibung von Grafiken sowie die Transkriptionen der bereitgestellten Karten gemäß BITV-Test 1.1.1. und 1.2.1 (siehe: https://www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html). Weiterhin ist die Kartografie dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen:
Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de